I. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Widmung des „Robert – Kotz – Platz“,

gem. Art. 6 BayStrWG

Die zu widmende Fläche, Fl.Nr. 66 Teilfläche zwischen Mittlerer Bühl und Lindenstraße der Gemarkung Effeltrich verläuft zwischen den Fl.Nrn. 108 und 122 jeweils Gemarkung Effeltrich am Ende der Ortstraße „Lindenstraße“ und zwischen den Fl.Nrn.121 und 108 am Ende der Ortsstraße „Lindenstraße“ und Übergang zur Ortsstraße „Mittlerer Bühl“.

Verfügung

Der unter I. beschriebene Platz wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gem. Art. 6 BayStrWG in Verbindung mit Art. 1 BayStrWG zum Platz gewidmet.

Die Widmung gem. I. ist auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.05.2023 veranlasst. Straßenbaulastträger dieser Verkehrsfläche ist die Gemeinde Effeltrich.

Die Verfügung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in den Nachrichten für die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich mit amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Effeltrich und Poxdorf wirksam.

Die Widmungsunterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Bauamt, Zimmer-Nr. 1, Schulstraße 6 in 91099 Poxdorf, während der Dienstzeiten Montag bis Mittwoch, sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, und am Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden.

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16 (Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth).

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Hinweis

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung mit den Planunterlagen ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite der Gemeinde Effeltrich unter folgendem Link aufrufbar:

https://effeltrich.de/rathaus-buerger/bekanntmachung

 

Poxdorf, den 09.06.2023

gez. Peter Lepper

Erster Bürgermeister